Directors & Officers Versicherung / Manager Haftpflicht
Die D&O-Versicherung ist eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung für leitenden Angestellte, Vorstände und Prokuristen sowie Geschäftsführer. Diese Versicherung kann sowohl von Mitarbeiter in Führungspositionen abgeschlossen werden als auch vom Unternehmen selbst. Es deckt finanzielle Schäden, welche Schäden sind die keinen Personen oder Sachschaden darstellen.
Warum
soll eine D&O-Versicherung abgeschlossen werden
Persönliche Haftung
Manager können unter gewissen Umständen auch persönlich für und mit Ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe für schuldhaft begangen Pflichtverletzungen haften.
Unbegrenzte Haftung
Aktionäre und Gesellschafter haften oftmals nur mit dem eingesetzten Vermögen. Bei schuldhaften Verletzungen von Managern kann eine unbegrenzte Haftung möglich sein.
Gesamthaftung
Im Zuge eines Vorstandes oder von mehreren Geschäftsführern besteht eine gesamtschuldnerische Haftung. Das heißt, alle Vorstandskollegen haften auch für schuldhafte Pflichtverletzungen von anderen.
Praxisbeispiele von Schadensfällen
IT-Umstellung
Ein Unternehmen unternimmt eine vollständige Umstellung des ERP-Programmes. Im Zuge des Rollouts von Hard und Software werden substantielle Mängel an der Ausschreibung festgestellt. Das Unternehmen klagt im Folge dessen den zuständigen Manager für die entstandenen Mehrkosten aufgrund der Pflichtverletzung einer sachgemäßen Ausschreibung, Schadenshöhe: 250.000 Euro
Verspäteter Insolvenzantrag
Ein Unternehmen meldet aufgrund von Überschuldung Insolvenz an. Im Zuge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird klar, dass der zuständige Vorstand bereits wusste, dass das Unternehmen zahlungsunfähig war, aufgrund versäumter Sozialversicherungszahlungen. Gläubiger des Unternehmens klagen den zuständigen Manager. Schadenshöhe über 1,5 Millionen Euro.
Zahlungsunfähigkeit von Kunden
Ein langjähriger Kunde zahlt sein offenen Forderungen nicht und es wird der Kunde geklagt für die Einbringung der offenen Forderungen. Im Zuge der Klage stellt sich eine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens heraus. Der zuständige Rechnungswesenleiter wird vom Unternehmen nach aufkommen der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmen geklagt, da er kein ordentliches Mahnwesen installiert hat und die späte Zahlung nicht auffällt.